ScreeningVO · Erwägungsgrund
Die Überprüfungsbehörden sollten für die Abgleiche mit dem EES, dem ETIAS, dem VIS, dem SIS und dem ECRIS-TCN, mit Europol-Daten, SLTD bzw. TDAWN zu Zwecken der Sicherheitskontrolle das ESP nutzen können.
Bezug in der Verordnung: Art. 15, Art. 16
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