Eurodac-VO · Erwägungsgrund
Außerdem ist es wichtig, dass in Eurodac gespeicherte sachlich unrichtige Daten berichtigt werden, um die Richtigkeit der gemäß dieser Verordnung erstellten Statistiken zu gewährleisten.
Bezug in der Verordnung: Art. 12, Art. 40, Art. 43
Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden