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AufnahmeRL · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 65 – Kommunen und Unterbringungszentren

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Es sollte auf ein gutes Verhältnis zwischen den Kommunen und Unterbringungszentren hingewirkt werden, damit eine hinreichende Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden bei der Aufnahme von Antragstellern gewährleistet ist.

Bezug in der Verordnung: Art. 33

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