Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich verstärkt um die Gestaltung einer wirksameren Rückkehrpolitik bemüht. Trotz dieser Bemühungen entspricht der derzeitige Rechtsrahmen, der aus der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates besteht, nicht mehr den migrationspolitischen Erfordernissen der Union und den legislativen und operativen Erfordernissen im Hinblick auf die Gewährleistung einer wirksamen Rückkehr. Seit der Annahme der Richtlinie 2008/115/EG im Jahr 2008 haben sich der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und die Migrationspolitik der Union erheblich weiterentwickelt. Das Unionsrecht im Bereich der Migration hat sich von Rechtsvorschriften über Mindeststandards hin zu Rechtsvorschriften zur Annäherung der Verfahren der Mitgliedstaaten verlagert. Die Kommission strebte 2018 mit dem Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie 2008/115/EG eine Reform der Rückkehrvorschriften an. Auch bemühte sich die Kommission, die Mitgliedstaaten durch die Kommissionsempfehlungen (EU) 2017/2338 und (EU) 2023/682 bei der Inanspruchnahme der im Rahmen der Richtlinie 2008/115/EG möglichen Flexibilität zu unterstützen. Der derzeitige Rechtsrahmen hat jedoch seine Grenzen erreicht.
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