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AMM-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 85 – Aufhebung der Dublin-III-Verordnung

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Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 muss in einigen wesentlichen Punkten geändert werden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Verordnung aufzuheben.

Bezug in der Verordnung: Art. 83

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