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EMRK-ZP4 · EMRK Prot. Nr. 4 Originaltext↗

Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden

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Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

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