GEAS-Gesetz.de
AMM-VO › AMM-DVO · (EU) 2025/2055 Originaltext↗
Kapitel IV · Übernahme

Artikel 20 – Bestätigung eines übermittelten Standardformulars für eine Übernahme

⚑ Fehler melden

Die Bestätigung eines Standardformulars für eine Übernahme wird unter Verwendung desselben, in Artikel 17 Absatz 1 genannten Standardformulars übermittelt. Die Bestätigung muss praktische Einzelheiten und sachdienliche Informationen über die Überstellung enthalten.

Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden

Kommentare

Noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift.

Kommentar schreiben

Kommentare erscheinen erst nach Prüfung durch die Redaktion. Bitte keine Angaben zu konkreten Einzelfällen oder Personen. Hinweise zur Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung.