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ÄnderungsVO (EU) 2024/1717 · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 32 – Unangekündigte Besuche

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Bei unangekündigten Besuchen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/922 ist es wichtig, dass die Kommission besonderes Augenmerk auf die Umsetzung des Überstellungsverfahrens legt.

Bezug in der Verordnung: Art. 43

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