ÄnderungsVO (EU) 2024/1717 · Erwägungsgrund
Bei unangekündigten Besuchen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/922 ist es wichtig, dass die Kommission besonderes Augenmerk auf die Umsetzung des Überstellungsverfahrens legt.
Bezug in der Verordnung: Art. 43
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