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EUAA-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 13 – Unterstützung bei der Dublin-Verordnung

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Die Agentur sollte den Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 leisten.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

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