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QualifikationsVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 41 – Verfolgung wegen sexueller Orientierung

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Die Umstände in dem Herkunftsland, wie etwa das Vorhandensein und die Anwendung strafrechtlicher Bestimmungen, die speziell gegen lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Personen gerichtet sind, können dazu führen, dass diese Personen als bestimmte soziale Gruppe anzusehen sind.

Bezug in der Verordnung: Art. 10

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