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AufenthG · AufenthG Originaltext↗

§ 70 – Verjährung

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Kapitel 7 Verfahrensvorschriften Abschnitt 1 Zuständigkeiten § 71Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung § 71a Zuständigkeit und Unterrichtung § 72 Beteiligungserfordernisse § 72a Abgleich von Visumantragsdaten zu Sicherheitszwecken § 73 Sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln; Prüfung von Personen § 73a Unterrichtung über die Erteilung von Visa § 73b Überprüfung der Zuverlässigkeit von im Visumverfahren tätigen Personen und Organisationen § 73c Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern § 74Beteiligung des Bundes; Weisungsbefugnis Abschnitt 1a Durchbeförderung § 74a Durchbeförderung von Ausländern Abschnitt 2 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge § 75Aufgaben § 76 (weggefallen) Abschnitt 3 Verwaltungsverfahren § 77Schriftform; Ausnahme von Formerfordernissen § 78Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium § 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen § 79Entscheidung über den Aufenthalt § 80Handlungsfähigkeit § 81Beantragung des Aufenthaltstitels § 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren § 82Mitwirkung des Ausländers § 83Beschränkung der Anfechtbarkeit § 84Wirkungen von Widerspruch und Klage § 85Berechnung von Aufenthaltszeiten § 85a Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft Abschnitt 4 Datenschutz § 86Erhebung personenbezogener Daten § 86a Erhebung personenbezogener Daten zu Förderungen der freiwilligen Ausreise und Reintegration § 87Übermittlungen an Ausländerbehörden § 88Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verarbeitungsregelungen § 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen § 89Verfahren bei identitätsüberprüfenden, -feststellenden und -sichernden Maßnahmen § 90Übermittlungen durch Ausländerbehörden § 90a Mitteilungen der Ausländerbehörden an die Meldebehörden § 90b Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden § 90c Datenübermittlungen im Visumverfahren über das Auswärtige Amt § 91Speicherung und Löschung personenbezogener Daten § 91a Datenerhebung und -verwendung im Fall vorübergehenden Schutzes § 91b Datenübermittlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle § 91c Innergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG § 91d Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801 § 91e Gemeinsame Vorschriften zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen § 91f Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2021/1883 innerhalb der Europäischen Union § 91g Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2014/66/EU § 91h Datenübermittlung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 § 91i (zukünftig) § 91j Datenübermittlung zur Ausführung der Verordnung (EU) 2024/1358 § 91k Auskunftsbeschränkung nach Artikel 43 der Verordnung (EU) 2024/1358 Kapitel 8 Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration § 92Amt der Beauftragten § 93Aufgaben § 94Amtsbefugnisse Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften § 95Strafvorschriften § 95a Strafvorschriften § 96Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet § 97Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen § 97a Geheimhaltungspflichten § 98 Bußgeldvorschriften Kapitel 9a Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung § 98a Vergütung § 98b Ausschluss von Subventionen

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