EUAA-VO · Erwägungsgrund
Es ist von Bedeutung, dass die Agentur mit dem durch die Entscheidung 2008/381/EG des Rates(7) errichteten Europäischen Migrationsnetzwerk zusammenarbeitet, um Synergien zu gewährleisten und eine Überschneidung der Aktivitäten zu vermeiden.
Fundstellen (1)
- (7) Entscheidung 2008/381/EG des Rates vom 14. Mai 2008 zur Einrichtung eines Europäischen Migrationsnetzwerks (ABl. L 131 vom 21.5.2008, S. 7).
Bezug in der Verordnung: Art. 37
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