Die Verordnung (EU) 2016/679 findet Anwendung auf die nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mitgliedstaaten, es sei denn, diese Verarbeitung erfolgt durch die benannten Behörden oder zuständigen Prüfstellen der Mitgliedstaaten zum Zweck der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung oder Verfolgung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten, was den Schutz vor und die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit einschließt.
Bezug in der Verordnung: Art. 36
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