Die nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten haben Schwierigkeiten bei der Identifizierung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen im Hinblick auf ihre Rückführung und Rückübernahme. Es ist daher äußerst wichtig, dafür zu sorgen, dass Daten über illegal in der Union aufhältige Drittstaatsangehörige oder Staatenlose erfasst, an Eurodac übermittelt und mit denjenigen Daten abgeglichen werden, die zum Zweck der Feststellung der Identität der Personen, die internationalen Schutz beantragen, und der Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die im Zusammenhang mit dem irregulären Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten aufgegriffen wurden, erfasst und übermittelt wurden, um die Identifizierung dieser Personen und die Ausstellung neuer Ausweispapiere zu erleichtern, ihre Rückführung und Rückübernahme zu gewährleisten und die Fälle von Identitätsbetrug zu verringern. Diese Erfassung, diese Übermittlung und dieser Abgleich von Daten sollten auch dazu beitragen, die Dauer der Verwaltungsverfahren zur Sicherstellung der Rückführung und Rückübernahme illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, einschließlich der Dauer, während der sie vor ihrer Abschiebung in Verwaltungshaft gehalten werden können, zu verringern. Außerdem könnten auf diese Weise die Transit-Drittstaaten ermittelt werden, die die illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen rückübernehmen können.
Bezug in der Verordnung: Art. 23
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