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EUAA-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 14 – Unterstützung bei der Neuansiedlung

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Mit Blick auf die Neuansiedlung sollte die Agentur den Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen die erforderliche Unterstützung leisten können. Zu diesem Zweck sollte sich die Agentur Fachkenntnisse im Bereich der Neuansiedlung aneignen und diese zur Verfügung stellen, um die Mitgliedstaaten bei ihren im Bereich der Neuansiedlung ergriffenen Maßnahmen zu unterstützen.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

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