GEAS-Gesetz.de
AufnahmeRL · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 8 – Zuwendung zur Deckung des täglichen Bedarfs

⚑ Fehler melden

In allen Fällen sollte Antragstellern als Teil der im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen eine Zuwendung zur Deckung des täglichen Bedarfs bereitgestellt werden, um den Antragstellern in ihrem täglichen Leben ein Mindestmaß an Eigenständigkeit zu ermöglichen. Es sollte möglich sein, die Zuwendung zur Deckung des täglichen Bedarfs als Geldbetrag, in Form von Gutscheinen oder Sachleistungen, z. B. Produkten, oder als Kombination daraus bereitzustellen, sofern eine solche Zuwendung einen Geldbetrag enthält muss.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden