GEAS-Gesetz.de
AsylVfVO · (EU) 2024/1348 Originaltext↗
Kapitel I · Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 – Gegenstand

⚑ Fehler melden

Mit der vorliegenden Verordnung wird ein gemeinsames Verfahren für die Zuerkennung und den Entzug internationalen Schutzes im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1347 eingeführt.

Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden

Kommentare

Noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift.

Kommentar schreiben

Kommentare erscheinen erst nach Prüfung durch die Redaktion. Bitte keine Angaben zu konkreten Einzelfällen oder Personen. Hinweise zur Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung.