GEAS-Gesetz.de
QualifikationsVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 61 – Prüfung des Wegfalls der Schutzgründe

⚑ Fehler melden

Bei der Prüfung, ob die Gründe für die Gewährung internationalen Schutzes nicht mehr bestehen, sollte die Asylbehörde alle einschlägigen und verfügbaren nationalen, Unions- und internationalen Quellen für Informationen und Orientierungshilfen, darunter auch die Empfehlungen des UNHCR, berücksichtigen.

Bezug in der Verordnung: Art. 11, Art. 16

Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden