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RückkehrVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 6 – Strategische Leitlinien des Rates

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In den vom Rat (Justiz und Inneres) am 12. Dezember 2024 angenommenen strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wird darauf hingewiesen, dass eine erfolgreiche Rückkehrpolitik ein Grundpfeiler eines umfassenden und glaubwürdigen Asyl-und Migrationssystems der Union ist. Zu diesem Zweck wurde in den strategischen Leitlinien die Entwicklung und Umsetzung eines entschlosseneren Gesamtkonzepts für die Rückkehr durch dringende Verbesserung des Rechtsrahmens gefordert.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

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