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ÄnderungsVO (EU) 2026/464 · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 27 – Inkrafttreten und Geltungsbeginn

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Angesichts der Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1348 ab dem 12. Juni 2026 und um so bald wie möglich Rechtssicherheit zu schaffen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

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