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Schengener Grenzkodex · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 1 – Kodifizierung

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Die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Verordnung zu kodifizieren.

Bezug in der Verordnung: Art. 44

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