Nach Artikel 3 und Artikel 4a Absatz 1 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts hat Irland mit Schreiben vom 22. Juli 2025 mitgeteilt, dass es sich an der Annahme und Anwendung dieser Verordnung beteiligen möchte.
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)
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