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Neuansiedlungs-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 5 – Europäische Migrationsagenda

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In ihrer Mitteilung über eine Europäische Migrationsagenda vom 13. Mai 2015 legte die Kommission die Notwendigkeit dar, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schutzbedürftigen Vertriebenen durch Neuansiedlung Schutz gewähren zu können.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

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