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Eurodac-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 79 – Europol-Verordnung

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Die Verordnung (EU) 2016/794 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zum Zweck der Verhütung, Untersuchung oder Aufdeckung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten nach Maßgabe dieser Verordnung.

Bezug in der Verordnung: Art. 47

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