AMM-VO · Erwägungsgrund
Um die Entscheidungsfindung zu erleichtern, sollte der Vorschlag der Kommission für einen Durchführungsrechtsakt des Rates zur Einrichtung des Jährlichen Solidaritätspools erst nach seiner Annahme im Rat veröffentlicht werden.
Bezug in der Verordnung: Art. 12, Art. 57
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