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ÄnderungsVO (EU) 2024/1717 · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 48 – Bericht zur Schengen-Evaluierung

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Dem Schengen-Statusbericht sollte der Bericht beigefügt werden, der gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) 2022/922 vorzulegen ist.

Bezug in der Verordnung: Art. 33

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