Ziel der Asylpolitik der Union ist es, ein im Einklang mit den Werten und der humanitären Tradition der Union stehendes Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) aufzubauen und einzurichten, das auf dem Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten beruht.
Bezug in der Verordnung: Art. 1; übergeordneter Erwägungsgrund (EUAA-VO)
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