Technische Mittel zur Verhinderung unbefugter Grenzübertritte könnten moderne Technologien wie Drohnen und Bewegungssensoren sowie mobile Einheiten, und gegebenenfalls alle Arten stationär postierter und mobiler Infrastruktur umfassen. Der Einsatz von derartigen technischen Mitteln, insbesondere von Technologien, mit denen personenbezogene Daten gesammelt werden können, muss auf klar definierten Bestimmungen des nationalen Rechts beruhen und in Übereinstimmung mit diesem erfolgen.
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