Die Rechtsberatung und -vertretung umfasst die Vorbereitung eines Rechtsbehelfs oder Überprüfungsantrags, einschließlich der Ausarbeitung der nach nationalem Recht erforderlichen Verfahrensdokumente und — im Falle einer Verhandlung — der Teilnahme an dieser Verhandlung vor dem Gericht, damit das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren gewährleistet ist.
Bezug in der Verordnung: Art. 25
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