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RückkehrVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 43 – Rechtsberatung und -vertretung

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Die Rechtsberatung und -vertretung umfasst die Vorbereitung eines Rechtsbehelfs oder Überprüfungsantrags, einschließlich der Ausarbeitung der nach nationalem Recht erforderlichen Verfahrensdokumente und — im Falle einer Verhandlung — der Teilnahme an dieser Verhandlung vor dem Gericht, damit das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren gewährleistet ist.

Bezug in der Verordnung: Art. 25

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