ÄnderungsVO (EU) 2017/2225 · Erwägungsgrund
In der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Voraussetzungen, Kriterien und Modalitäten für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten festgelegt.
Bezug in der Verordnung: Art. 1
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