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ÄnderungsVO (EU) 2017/2225 · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 1 – Regeln für das Überschreiten der Außengrenzen

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In der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Voraussetzungen, Kriterien und Modalitäten für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten festgelegt.

Bezug in der Verordnung: Art. 1

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