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EUAA-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 69 – Anhörung des Datenschutzbeauftragten

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Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates(17) angehört und hat am 21. September 2016 eine Stellungnahme abgegeben(18)— HABEN

Fundstellen (1)
  • (17) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1). ; (18) ABl. C 9 vom 21.1.2017, S. 3.

Bezug in der Verordnung: Art. 30

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