Es ist zweckmäßig, die Daten derjenigen betroffenen Personen zu speichern, deren biometrische Daten in Eurodac gespeichert worden sind, nachdem von ihnen ein Antrag auf internationalen Schutz gestellt oder registriert wurde und ihnen dieser in einem Mitgliedstaat gewährt worden ist, um einen Abgleich der Daten, die gespeichert wurden, als ein anderer Antrag auf internationalen Schutz registriert oder gestellt wurde, mit den zuvor gespeicherten Daten zu ermöglichen.
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)
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