Zur Unterstützung von Mitgliedstaaten, die als Solidaritätsmaßnahme Übernahmen anbieten, sollte finanzielle Unterstützung aus dem Unionshaushalt bereitgestellt werden, einschließlich aus der thematischen Fazilität gemäß der Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates (17).
Fundstellen (1)
- (17) Verordnung (EU) 2021/1147des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations-und Integrationsfonds (ABl. L 251 vom 15.7.2021, S. 1).
Bezug in der Verordnung: Art. 18, Art. 19
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