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QualifikationsVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 59 – Reisedokumente für Familienangehörige

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Familienangehörigen von Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, sollten gemäß den nationalen Verfahren Reisedokumente ausgestellt werden.

Bezug in der Verordnung: Art. 23, Art. 25

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