ScreeningVO · Erwägungsgrund
Berichtigt durch Berichtigung der VO (EU) 2024/1356 (ABl. L, 2025/90927, 25.11.2025).
Im Zuge der Überprüfung sollte auch verifiziert werden, ob die Einreise der betreffenden Drittstaatsangehörigen in die Union möglicherweise eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen könnte.
Bezug in der Verordnung: Art. 15
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