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Eurodac-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 31 – Rolle von Europol

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Darüber hinaus kommt Europol im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bei Ermittlungen wegen grenzüberschreitender Kriminalität eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Kriminalitätsprävention sowie der Analyse und Untersuchung von Straftaten auf Unionsebene zu. Daher sollte Europol im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/794 im Rahmen seiner Aufgaben ebenfalls Zugang zu Eurodac haben.

Bezug in der Verordnung: Art. 7, Art. 34

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