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RückführungsRL · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 2 – Haager Programm

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Auf seiner Tagung am 4. und 5. November 2004 in Brüssel forderte der Europäische Rat zur Festlegung einer wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik auf, die auf gemeinsamen Normen beruht, die gewährleisten, dass die betreffenden Personen unter vollständiger Achtung der Grundrechte auf menschenwürdige Weise zurückgeführt werden.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

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