Schengener Grenzkodex · Erwägungsgrund
Da im Falle von Mehrfachanträgen biometrische Daten erneut verwendet und von dem ersten im VIS gespeicherten Antrag übernommen werden können, sollte die Nutzung des VIS für Einreisekontrollen an den Außengrenzen obligatorisch sein.
Bezug in der Verordnung: Art. 5, Art. 8
Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden