RückkehrVO · (EU) 2026/2280 Originaltext↗
Kapitel II · Rückkehrverfahren — Abschnitt 4 · Rückkehr Minderjähriger
Anwendbar seit 16.10.2026
Geltung: seit 16.10.2026 (Art. 50 Abs. 2).
Bei der Anwendung dieser Verordnung ist dem Wohl des Kindes Vorrang einzuräumen.
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