AsylVfVO · Erwägungsgrund
Um Fairness und Objektivität bei der Bearbeitung von Anträgen und die Wirksamkeit des gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz zu gewährleisten, sollten Fristen für das Verwaltungsverfahren festgelegt werden.
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)
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