Für den effizienten Abgleich und Austausch personenbezogener Daten sollten die Mitgliedstaaten bestehende internationale Vereinbarungen und das Unionsrecht über den Austausch personenbezogener Daten, insbesondere den Beschluss 2008/615/JI, vollständig umsetzen und anwenden.
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)
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