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Neuansiedlungs-VO · (EU) 2024/1350 Originaltext↗

Artikel 13 – Finanzielle Unterstützung

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Die finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten für die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/1147.

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