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RückkehrVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 73 – Anhörung des Datenschutzbeauftragten

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Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 konsultiert und hat am 23. Mai 2025 eine Stellungnahme abgegeben —

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

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