RückkehrVO · Erwägungsgrund
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 konsultiert und hat am 23. Mai 2025 eine Stellungnahme abgegeben —
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)
Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden