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ÄnderungsVO (EU) 2017/2225 · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 22 – Anhörung des Datenschutzbeauftragten

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Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert und gab am 21. September 2016 eine Stellungnahme ab —

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

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