ÄnderungsVO (EU) 2017/2225 · Erwägungsgrund
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert und gab am 21. September 2016 eine Stellungnahme ab —
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)
Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden