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AMM-DVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 5 – Priorisierung von Familienfällen

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Um die Einheit der Familie wirksam zu wahren und die rasche Bearbeitung von Familienfällen, einschließlich ihrer Priorisierung, zu gewährleisten, sollten Aufnahmegesuche, Wiederaufnahmemitteilungen und Informationen zu Übernahmen und Überstellungen in Bezug auf alle Familienangehörigen auf demselben Standardformular übermittelt werden. Dies sollte die Verpflichtung der Mitgliedstaaten unberührt lassen, jeden Einzelfall ordnungsgemäß zu prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung des Kindeswohls oder relevanter Umstände im Zusammenhang mit der individuellen Situation des betreffenden Familienangehörigen.

Bezug in der Verordnung: Art. 7, Art. 10, Art. 11, Art. 12, Art. 17, Art. 22

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