AufnahmeRL · Erwägungsgrund
Die Anwendung dieser Richtlinie sollte regelmäßig bewertet werden. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission die erforderlichen Informationen übermitteln, damit die Kommission ihre Berichtspflichten im Rahmen dieser Richtlinie erfüllen kann.
Bezug in der Verordnung: Art. 34
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