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ScreeningVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 23 – Finanzierung (BMVI)

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Die Überprüfung ist Teil der integrierten europäischen Grenzverwaltung. Das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik, das mit der Verordnung (EU) 2021/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates als Teil des Fonds für integrierte Grenzverwaltung eingerichtet wurde, kann insbesondere mobilisiert werden, um Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die unter diese Verordnung fallen, im Einklang mit den Vorschriften für die Nutzung dieses Instruments und unbeschadet anderer damit geförderter Prioritäten zu unterstützen.

Fundstellen (1)
  • (11) Verordnung (EU) 2021/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (ABl. L 251 vom 15.7.2021, S. 48).

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

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