Mit der Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates soll ein zentralisiertes System für die Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen geschaffen werden, die die Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Union für einen Kurzaufenthalt überschreiten.
Bezug in der Verordnung: Art. 1, Art. 6a
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