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EMRK-ZP4 · EMRK Prot. Nr. 4 Originaltext↗

Artikel 6 – Verhältnis zur Konvention

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Die Hohen Vertragsparteien betrachten die Artikel 1 bis 5 dieses Protokolls als Zusatzartikel zur Konvention; alle Bestimmungen der Konvention sind dementsprechend anzuwenden.

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