GEAS-Gesetz.de
Neuansiedlungs-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 1 – Schlussfolgerungen des Rates 2014

⚑ Fehler melden

Der Rat erkannte in seinen Schlussfolgerungen mit dem Titel „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme“ vom 10. Oktober 2014 an, dass alle Mitgliedstaaten in einer gerechten und ausgewogenen Weise zur Neuansiedlung beitragen sollten, wobei den Bemühungen der von den Migrationsströmen betroffenen Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird.

Bezug in der Verordnung: Art. 1

Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden